Kompetenzen
Rechtsgebiete
Drei Fachbereiche — mit der Erfahrung und Tiefe einer Spezialkanzlei.
Unsere Praxis
Wir haben uns bewusst auf drei Rechtsgebiete konzentriert, statt alles anzubieten. Das Ergebnis: Wir kennen die Rechtsprechung, die Gerichte und die Praxis in unseren Bereichen genau — und Sie erhalten Beratung auf dem Stand, den Sie von Spezialisten erwarten dürfen.
Insolvenzrecht
Verfahren, Sanierung und Verwertung aus einer Hand – inklusive des Verkaufs freigegebener Fahrzeuge.
Wir begleiten Schuldner und Gläubiger durch das gesamte Verfahren — von der ersten Einschätzung über den Insolvenzantrag bis zur Restschuldbefreiung. Ein eigener Schwerpunkt ist die geordnete Verwertung von Insolvenzmasse, insbesondere freigegebener Fahrzeuge.
Familienrecht
Trennung, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht – verbindlich geregelt, ohne unnötige Eskalation.
Trennung und Scheidung gehören zu den einschneidendsten Situationen im Leben. Wir regeln Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie die Vermögensauseinandersetzung — mit klarem Fahrplan, ohne unnötige Eskalation und immer mit Blick auf tragfähige Lösungen.
Gesellschaftsrecht
Von der Gründung über Gesellschafterverträge bis zur Auseinandersetzung im Unternehmen.
Ob Gründung, Gesellschaftervertrag oder Konflikt im Unternehmen: Wir beraten Unternehmer und Gesellschafter in jeder Phase der Gesellschaft — rechtlich präzise und mit Verständnis für die wirtschaftliche Seite jeder Entscheidung.
Arbeitsweise
Was Sie von uns erwarten dürfen
Zuhören vor Handeln
Jedes Mandat beginnt mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme. Wir sagen Ihnen klar, was erreichbar ist — und was nicht.
Festpreise wo möglich
In vielen Angelegenheiten arbeiten wir zu vereinbarten Festpreisen. Sie kennen die Kosten, bevor wir beginnen.
Ein Ansprechpartner
Ihr Fall bleibt bei der Person, die ihn kennt. Kein Weiterreichen, keine Wiederholung Ihrer Geschichte.
Unsicher, welches Gebiet Ihr Anliegen betrifft? Schildern Sie es uns einfach — wir ordnen es gemeinsam ein.
