Rechtsgebiet
Insolvenzrecht
Sanierung, Verfahrensbegleitung und geordnete Verwertung — auch freigegebener Fahrzeuge.
Eine Insolvenz ist kein Urteil — sie ist ein Verfahren mit klaren Regeln. Wer diese Regeln früh kennt, hat deutlich mehr Optionen: Sanierung statt Zerschlagung, Planverfahren statt Liquidation, geordneter Neuanfang statt jahrelanger Haftung.
Wir vertreten Schuldner und Gläubiger in außergerichtlichen wie gerichtlichen Insolvenzverfahren. Wo Werte erhaltbar sind, sichern wir sie; wo nicht, sorgen wir für eine rechtssichere, geordnete Abwicklung. Aus laufenden Verfahren freigegebene Fahrzeuge bieten wir transparent über die Kanzlei zum Kauf an. Aktuellen Bestand ansehen.
Leistungen
Wobei wir Sie vertreten
Beratung vor dem Antrag
Zahlungsstockung ist noch keine Insolvenz. Wir prüfen Sanierungsoptionen, Fristen und Pflichten — bevor aus einer Krise ein Haftungsrisiko wird.
Insolvenzplanverfahren
Statt Zerschlagung: Mit einem Insolvenzplan lässt sich das Unternehmen oft fortbestehen. Wir entwerfen den Plan und führen ihn durchs Verfahren.
Restschuldbefreiung
Für Privatpersonen und Selbstständige: Wir begleiten Sie durch das Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren bis zum wirtschaftlichen Neuanfang.
Gläubigervertretung
Forderungsanmeldung, Prüfungstermin, Insolvenztabelle: Wir melden Ihre Forderungen an und holen die bestmögliche Quote für Sie heraus.
Geschäftsführer in der Krise
Insolvenzantragspflicht, Haftung bei Verschleppung, Zahlungsverbot: Wir schützen Geschäftsführer vor den persönlichen Folgen.
Verwertung der Masse
Aus Verfahren freigegebene Gegenstände — insbesondere Fahrzeuge — veräußern wir transparent und rechtssicher über die Kanzlei.
Ablauf
So läuft ein Verfahren mit uns
Der wichtigste Faktor im Insolvenzrecht ist Zeit: Wer sich vor der Zahlungsunfähigkeit beraten lässt, behält die Kontrolle über das Verfahren — danach bestimmen Fristen den Rest.
- 1.Analyse: Wie ernst ist die Lage — und welche Optionen bleiben?
- 2.Strategie: Sanierung, Planverfahren oder geordnete Abwicklung?
- 3.Verfahren: Antrag, vorläufige Insolvenzverwaltung, Eröffnung
- 4.Auflösung: Verwertung, Quotenverteilung, Restschuldbefreiung
Ob Ihr Unternehmen zahlungsgestört ist, Sie eine Forderung anmelden wollen oder an einem Fahrzeug aus unserer Verwertung interessiert sind: Sprechen Sie uns an — je früher, desto mehr Spielraum.
Erstberatung anfragen