Rechtsgebiet

Insolvenzrecht

Sanierung, Verfahrensbegleitung und geordnete Verwertung — auch freigegebener Fahrzeuge.

Eine Insolvenz ist kein Urteil — sie ist ein Verfahren mit klaren Regeln. Wer diese Regeln früh kennt, hat deutlich mehr Optionen: Sanierung statt Zerschlagung, Planverfahren statt Liquidation, geordneter Neuanfang statt jahrelanger Haftung.

Wir vertreten Schuldner und Gläubiger in außergerichtlichen wie gerichtlichen Insolvenzverfahren. Wo Werte erhaltbar sind, sichern wir sie; wo nicht, sorgen wir für eine rechtssichere, geordnete Abwicklung. Aus laufenden Verfahren freigegebene Fahrzeuge bieten wir transparent über die Kanzlei zum Kauf an. Aktuellen Bestand ansehen.

Leistungen

Wobei wir Sie vertreten

  • Beratung vor dem Antrag

    Zahlungsstockung ist noch keine Insolvenz. Wir prüfen Sanierungsoptionen, Fristen und Pflichten — bevor aus einer Krise ein Haftungsrisiko wird.

  • Insolvenzplanverfahren

    Statt Zerschlagung: Mit einem Insolvenzplan lässt sich das Unternehmen oft fortbestehen. Wir entwerfen den Plan und führen ihn durchs Verfahren.

  • Restschuldbefreiung

    Für Privatpersonen und Selbstständige: Wir begleiten Sie durch das Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren bis zum wirtschaftlichen Neuanfang.

  • Gläubigervertretung

    Forderungsanmeldung, Prüfungstermin, Insolvenztabelle: Wir melden Ihre Forderungen an und holen die bestmögliche Quote für Sie heraus.

  • Geschäftsführer in der Krise

    Insolvenzantragspflicht, Haftung bei Verschleppung, Zahlungsverbot: Wir schützen Geschäftsführer vor den persönlichen Folgen.

  • Verwertung der Masse

    Aus Verfahren freigegebene Gegenstände — insbesondere Fahrzeuge — veräußern wir transparent und rechtssicher über die Kanzlei.

Ablauf

So läuft ein Verfahren mit uns

Der wichtigste Faktor im Insolvenzrecht ist Zeit: Wer sich vor der Zahlungsunfähigkeit beraten lässt, behält die Kontrolle über das Verfahren — danach bestimmen Fristen den Rest.

  1. 1.Analyse: Wie ernst ist die Lage — und welche Optionen bleiben?
  2. 2.Strategie: Sanierung, Planverfahren oder geordnete Abwicklung?
  3. 3.Verfahren: Antrag, vorläufige Insolvenzverwaltung, Eröffnung
  4. 4.Auflösung: Verwertung, Quotenverteilung, Restschuldbefreiung

Ob Ihr Unternehmen zahlungsgestört ist, Sie eine Forderung anmelden wollen oder an einem Fahrzeug aus unserer Verwertung interessiert sind: Sprechen Sie uns an — je früher, desto mehr Spielraum.

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